Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mainpack Verpackungen GmbH

Stand: Januar 2026
Gültig ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mainpack Verpackungen GmbH (nachfolgend „Mainpack Verpackungen GmbH“) gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Mainpack Verpackungen GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

2. Vertragsabschluss

2.1 Produktdarstellungen, Preislisten, Muster oder Angebote der Mainpack Verpackungen GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Verpackungs‑, Fracht‑, Paletten‑ und Logistikkosten werden gesondert berechnet, sofern die Voraussetzungen für eine frachtfreie Lieferung nicht erfüllt sind.
3.3 Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug.
3.4 Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.5 Bei Zahlungsverzug ist die Mainpack Verpackungen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Lieferungen zurückzuhalten.

4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

4.1 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Lieferung frei Haus erfolgt ab einem Warenwert von 250 € netto pro Bestellung.
4.5 Bei Bestellungen unter 250 € netto werden die tatsächlichen Fracht‑ und Versandkosten berechnet.
4.6 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Betriebsstörungen oder Lieferproblemen von Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Mainpack Verpackungen GmbH.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an die Mainpack Verpackungen GmbH ab.
5.3 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

6. Produktbeschaffenheit, Toleranzen und Sonderanfertigungen

6.1 Technische Angaben, Muster, Zeichnungen oder Abbildungen dienen der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
6.2 Bei Verpackungen, Kartonagen, Druckerzeugnissen, Folien, Paletten und sonstigen Sonderanfertigungen gelten branchenübliche Toleranzen, insbesondere hinsichtlich:
• Materialstärke
• Farbe
• Maße
• Druckbild
• Oberflächenbeschaffenheit
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Druckfreigaben, Layouts, CAD‑Zeichnungen oder technische Spezifikationen sorgfältig zu prüfen. Nach Freigabe übernimmt die Mainpack Verpackungen GmbH keine Haftung für inhaltliche Fehler.
6.4 Mehr‑ oder Minderlieferungen bis zu ±10 % sind bei Sonderanfertigungen zulässig und werden entsprechend berechnet.

6.5 Sondereinzelkosten

Sondereinzelkosten wie z. B. Klischee‑ und Stanzwerkzeugkosten, Kosten für Druckfarben, Lithografien, Druck‑ und Prägeformen sowie Sonderwerkzeuge oder sonstige Einzelkosten werden separat in Rechnung gestellt. Die Mainpack Verpackungen GmbH übernimmt hierfür die notwendigen Wartungen, Ausbesserungen oder kleineren Änderungen.

Die genannten Materialien bleiben Eigentum der Mainpack Verpackungen GmbH, auch wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt worden sind. Die Mainpack Verpackungen GmbH ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände an den Kunden herauszugeben. Eine Haftung für diese Materialien besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Nach einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren nach dem letzten mit diesen Gegenständen produzierten Auftrag werden die Materialien aus Lagergründen ausgesondert und vernichtet.

7. Gewährleistung

7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
7.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
7.4 Bei berechtigten Mängeln leistet die Mainpack Verpackungen GmbH nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz für Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Haftung

8.1 Die Mainpack Verpackungen GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Mainpack Verpackungen GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Paletten, Ladehilfsmittel und Rückgabe

9.1 Europaletten, Industriepaletten, Gitterboxen oder sonstige Ladehilfsmittel werden berechnet, sofern kein Tausch erfolgt.
9.2 Ein Palettentausch ist nur bei Anlieferung möglich und muss vorab vereinbart sein.
9.3 Nicht tauschfähige oder beschädigte Paletten werden dem Kunden berechnet.

10. Datenschutz

10.1 Die Mainpack Verpackungen GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Details ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Mainpack Verpackungen GmbH.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.